Teilnahme- und Stornobedingungen
Anmeldevorgang
Die GBS informiert auf ihrer Internetseite www.goethe-business-school.de und ggf. weiteren Medien über angebotene Veranstaltungen. Auf der spezifischen Veranstaltungswebseite sowie ggf. durch eine Veranstaltungsbroschüre werden alle wichtigen Informationen zur Veranstaltung, u.a. Programm, Anmeldevoraussetzungen/Zulassungskriterien, Veranstaltungsort, Datum, Uhrzeit und Dauer bereitgestellt.
Die GBS gibt hierdurch noch kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über die entsprechenden Registrierungs- bzw. Anmeldeschaltfläche auf der Veranstaltungswebseite. Die Anmeldenden können hier ihre Daten eintragen und das ausgefüllte Formular digital an die GBS übermitteln. Das Übermitteln des Anmeldeformulars führt noch nicht zu einer verbindlichen Buchung. Der Vertragsschluss kommt zustande, indem die GBS die Anmeldung schriftlich bestätigt.
Zahlungsbedingungen, Gebühren
Die Abwicklung der Zahlung der Veranstaltungsgebühren erfolgt über die GBS. Bei der gewählten Zahlungsart „Rechnung“ erhalten Teilnehmende in der Regel innerhalb von 5 Werktagen durch die GBS eine Rechnung per E-Mail. Soweit nicht anders geregelt, wird die Veranstaltungsgebühr in einer Summe nach Bereitstellung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Teilnehmende haben die vertraglich vereinbarten Veranstaltungsgebühren vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Teilveranstaltungen, gleich aus welchem Grund, von Teilnehmenden versäumt werden. Gerät der oder die Teilnehmende mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen der GBS in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht der GBS, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Teilnehmende sind berechtigt, nachzuweisen, dass der GBS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Teilnehmende sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von der GBS ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend gemacht werden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Stornierungen / Rücktritt
Die GBS ist berechtigt, bis längstens zwei Wochen vor Beginn des ersten Veranstaltungstermins von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn aufgrund des Nicht-Erreichens der festgelegten Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen (z.B. höhere Gewalt, plötzlicher Ausfall der oder des Lehrenden) vor Veranstaltungsbeginn von der Durchführung abgesehen wird. Die GBS wird den Teilnehmenden hierüber unverzüglich unterrichten. Bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren werden zurückerstattet.
Bei einer Absage der Veranstaltungsteilnahme durch Teilnehmende in Schrift- oder Textform (beispielweise durch Brief, Fax oder E-Mail) mehr als vier Wochen vor Beginn des ersten Veranstaltungstermins, werden keine Stornogebühren fällig.
Bei einer Absage durch den oder die Teilnehmenden in der Zeit von vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des ersten Veranstaltungstermins, werden 50% der vereinbarten Veranstaltungsgebühren fällig. Bei einer Absage durch den oder die Teilnehmenden zu einem Zeitpunkt von weniger als zwei Wochen vor Beginn des ersten Veranstaltungstermins oder bei Absage der bereits begonnenen Veranstaltung, sind die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig. Teilnehmenden bleibt es in diesen Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden der GBS nachzuweisen.
Eine Ausübung des gesetzlich zustehenden Widerrufsrechts des oder der Teilnehmenden bleibt hiervon unberührt.